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Qualitätskontrolle nach § 57a WPO 2.0
Änderungen des Qualitätskontrollverfahrens nach dem APAReG-RegE
Das Bundeskabinett hat am das Abschlussprüferaufsichtsreformgesetz (APAReG) beschlossen, welches berufs- und aufsichtsrechtliche Teile der EU-Abschlussprüferreform umsetzten soll. Ziel ist es, das Vertrauen der Anleger in die Ordnungsmäßigkeit und Zuverlässigkeit der Unternehmensabschlüsse zu stärken sowie Wirksamkeit und Transparenz der Aufsicht zu erhöhen. Die vom Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWi) vorgelegte Reform sieht laut der Pressemitteilung des BMWi vom eine Neustrukturierung und Stärkung der Abschlussprüferaufsicht sowie Änderungen des Berufsrechts (Wirtschaftsprüferordnung) unter weitestmöglichen Erhalt der beruflichen Selbstverwaltung vor.
Schmidt/Lorey/Harder, Berufsrecht und Haftung der Wirtschaftsprüfer, Herne 2013 NWB OAAAE-33300
Die Umsetzung der EU-Abschlussprüferreform erfordert eine Anpassung des Qualitätssicherungssystems der Wirtschaftsprüfer.
Die Regeln für die Qualitätskontrolle nach § 57a WPO werden geändert. Diese Änderungen betreffen sowohl den Abschlussprüfer als auch den Prüfer für Qualitätskontrolle.
Spätestens zum muss die Abschlussprüferrichtlinie umgesetzt werden. Viele Detailfragen der U...