Arbeitshilfe September 2017

Körperschaftsteuerliche Organschaft - Abschluss eines Gewinnabführungsvertrages auf die Dauer von mindestens fünf Jahren – Berechnung

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1. Sind die Vorschriften des § 4h EStG i.d.F. des Unternehmensteuerreformgesetzes 2008 (UntStRG) vom bzw. i.d.F. des Wachstumsbeschleunigungsgesetzes vom sowie des § 8a KStG i.d.F. des UntStRG zur sog. "Zinsschranke" mit dem Grundgesetz vereinbar?

2. Sind die Vorschriften des § 8a KStG i.V.m. § 4h EStG im Wege der teleologischen Reduktion verfassungskonform dahingehend auszulegen, dass diese in reinen Inlandsfällen, in denen der vom Gesetzgeber typisierend angenommene Missbrauch durch grenzüberschreitende Finanzierungsstrukturen nicht eintreten kann, der Abzugsfähigkeit von Zinsaufwendungen nicht entgegenstehen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB PAAAF-02725