E. Assmann

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

8. Aufl. 2015

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55065-2
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-45098-3

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Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes (8. Auflage)

Abschnitt A: Gaststätten- und Beherbergungsgewerbe im Allgemeinen

1. Branchenspektrum, rechtliche Hinweise

a) Begriff und Bedeutung; Spektrum „Gaststättengewerbe"; Bundesverbände

Literatur: Gastgewerbe und Tourismus, Statistisches Bundesamt, Jahrbuch 2014; Wikipedia, Mc Donald's.

1Hotel- und Gaststättenbetriebe gehören zum Dienstleistungsgewerbe und sind traditionell überwiegend mittelständisch geprägt. Ein Gaststättengewerbe (Gastronomiegewerbe) betreibt nach dem Niedersächsischen Gaststättengesetz vom , wer gewerbsmäßig Getränke oder zubereitete Speisen zum Verzehr an Ort und Stelle anbietet, wenn der Betrieb jedermann oder bestimmten Personenkreisen zugänglich ist (§ 1 Abs. 3). Dazu gehören nach Angaben des Statistischen Bundesamts Bars und Vergnügungslokale, Cafés, Caterer, Diskotheken, Eisdielen, Imbisshallen, Kantinen, Restaurants, Schankwirtschaften.

Zum Beherbergungsgewerbe zählen u. a. die Hotellerie, Motels, Kurhotels, Pensionen, Hotel garni, Jugendherbergen, Gästehäuser, Gasthöfe. Hütten, Campingplätze sowie Erholungs- und Ferienheime.

Das Hotel- und Gaststättengewerbe gehört mit ca. 1,7 Mio. Arbeitsplätzen und einem hohen We...

Besteuerung des Hotel- und Gaststättengewerbes

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