Arbeitshilfe Dezember 2015

Anwendbarkeit der Holding-Regelung des § 8a Abs. 4 KStG beim Halten von nur einer Beteiligung

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Ist die Vorschrift des § 8a Abs. 4 KStG in der in den Streitjahren geltenden Fassung des sog. Korb II Gesetzes vom (BGBl I 2003, 2840, BStBl I 2004, 14) --Holding-Regelung-- entgegen dem (BStBl I 1995, 25) auch dann anwendbar, wenn eine Kapitalgesellschaft lediglich eine Beteiligung an einer anderen Kapitalgesellschaft hält?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB BAAAE-86800