Georg Harle, Uwe Olles

Die moderne Betriebsprüfung

2. Aufl. 2014

ISBN der Online-Version: 978-3-482-62972-3
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-64972-1

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Die moderne Betriebsprüfung (2. Auflage)

A. Allgemeines

I. Wer darf geprüft werden (§ 193 Abs. 1 und 2 AO)?

1Für Gewerbetreibende, Land- und Forstwirte und Freiberufler, also Steuerpflichtige, die Gewinneinkünfte i. S. d. § 2 Abs. 2 Nr. 1 – 4 EStG erzielen, ist eine Betriebsprüfung (Bp) ohne konkreten Anlass im Rahmen des § 193 Abs. 1 AO möglich.

Eine Begründung für die Prüfung ist bei dieser Rechtsgrundlage nicht erforderlich.

2Ebenfalls nicht notwendig ist, dass die Einkünfte aus der gewerblichen Tätigkeit, die zu einer Betriebsprüfung nach § 193 Abs. 1 AO führen, die Haupteinkünfte sind. Es genügt, dass überhaupt Einkünfte aus gewerblicher Tätigkeit erzielt werden.

3Prüfungen anderer Einkunftsarten sind nur gem. § 193 Abs. 2 Nr. 2 AO durchzuführen. Hier ist eine besondere Begründung erforderlich. Nicht ausreichend ist hierfür lediglich die Wiederholung des Gesetzeswortlauts.

„§ 193 Zulässigkeit einer Außenprüfung

(1) Eine Außenprüfung ist zulässig bei Steuerpflichtigen, die einen gewerblichen oder land- und forstwirtschaftlichen Betrieb unterhalten, die freiberuflich tätig sind und bei Steuerpflichtigen i. S. d. § 147a.

(2) Bei anderen als den in Absatz 1 bezeichneten Steuerpflichtigen ist eine Außenprüfung zulässig,

  1. soweit sie die Verpflichtung dieser Steuerpflichtigen betrifft, für Rechnung eines anderen Steuern zu entricht...

Die moderne Betriebsprüfung

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