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Arbeitshilfe Oktober 2014

Aufwendungen für eine Ausbildung zum Berufspiloten im Rahmen eines Schulungsvertrages sind als vorweggenommene Werbungskosten zu qualifizieren

Begründet ein Schulungsvertrag über die Schulung zum Flugzeugführer ein (Ausbildungs-)Dienstverhältnis i.S. des § 1 LStDV, so dass die Aufwendungen für die Pilotenausbildung als vorweggenommene Werbungskosten gemäß § 9 Abs. 1 Satz 1 und Abs. 6 i.V.m. § 12 Nr. 5 EStG abzugsfähig sind? - (Verfassungswidrigkeit der §§ 9 Abs. 6 und 12 Nr. 5 EStG? - Ausbildung zum Kraftfahrer im Rahmen des Grundwehrdienstes als Erstausbildung?)

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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