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Finanzgericht Düsseldorf  Urteil v. - 1 K 1723/13 U EFG 2014 S. 1996 Nr. 22

Gesetze: UStG § 1 Abs. 1 Nr. 1, UStG § 2 Satz 1, UStG § 3 Abs. 9, UStG § 4 Nr. 12 Satz 2, UStG § 10 Abs. 1, UStG § 10 Abs. 5 Nr. 2, UStG § 12 Abs. 1

Umsatzsteuer: Entgeltliche Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer – Steuerbarkeit trotz überwiegenden betrieblichen Interesses – Leistungsaustausch bei verbilligter Überlassung

Leitsatz

  1. Die Parkraumüberlassung durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegen Entgelt unterliegt der Umsatzbesteuerung (Abgrenzung zu A 1.8 Abs. 4 Nr. 5 UStAE).

  2. Der Leistungscharakter entfällt nicht dadurch, dass die Ausführung dieser Leistung überwiegend durch das betriebliche Interesse des Arbeitgebers veranlasst ist.

  3. Der Umstand, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern den Parkraum verbilligt überlässt, steht der Annahme eines Leistungsaustausches nicht entgegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
EFG 2014 S. 1996 Nr. 22
UStB 2015 S. 119 Nr. 5
AAAAE-73142

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Finanzgericht Düsseldorf , Urteil v. 23.05.2014 - 1 K 1723/13 U

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