Umsatzsteuer: Entgeltliche Parkraumüberlassung an Arbeitnehmer – Steuerbarkeit trotz überwiegenden betrieblichen Interesses
– Leistungsaustausch bei verbilligter Überlassung
Leitsatz
Die Parkraumüberlassung durch den Arbeitgeber an seine Arbeitnehmer gegen Entgelt unterliegt der Umsatzbesteuerung (Abgrenzung
zu A 1.8 Abs. 4 Nr. 5 UStAE).
Der Leistungscharakter entfällt nicht dadurch, dass die Ausführung dieser Leistung überwiegend durch das betriebliche Interesse
des Arbeitgebers veranlasst ist.
Der Umstand, dass der Arbeitgeber seinen Arbeitnehmern den Parkraum verbilligt überlässt, steht der Annahme eines Leistungsaustausches
nicht entgegen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2014 S. 1996 Nr. 22 UStB 2015 S. 119 Nr. 5 AAAAE-73142
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf
, Urteil v. 23.05.2014 - 1 K 1723/13 U
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