Arbeitshilfe April 2017

Verrechnung von Verlusten aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz unterliegen, mit positiven Kapitaleinkünften

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Können Verluste aus Kapitalvermögen, die dem besonderen Steuersatz gemäß § 32d Abs. 1 EStG unterliegen, mit positiven Kapitaleinkünften, die der tariflichen Einkommensteuer (§ 32d Abs. 2 EStG) unterliegen, verrechnet werden und kann sodann von den verbleibenden positiven Kapitalerträgen der (verbliebene) Sparer-Pauschbetrag abgezogen werden sowie eine Anrechnung der ausländischen Quellensteuer erfolgen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB UAAAE-66859