Arbeitshilfe April 2015

Keine Pflicht zur Vorlage von freiwillig geführten Kasseneinzelaufzeichnungen der Barverkäufe (hier einer Apotheke)

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Umfang der Verpflichtung zur Gewährung des Datenzugriffs im Rahmen einer laufenden Außenprüfung: Erforderliche Einzelaufzeichnungspflicht bei in größerem Umfang erzielten Barumsätzen (hier: Apotheke) und zu gewährender Zugriff auf die „Einzeldaten des Warenverkaufs”?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Bitte beachten:
Bei Schreibvorlagen/Mustern handelt es sich stets um Orientierungshilfen, die als Beispiele zu verstehen sind und keinen Anspruch auf Allgemeingültigkeit oder Vollständigkeit erheben. Auch wenn die Schreibvorlagen/Muster viele praxiserprobte Anhaltspunkte beinhalten, ist eine Einzelfallbetrachtung nicht entbehrlich. Für die richtige Anwendung im konkreten Einzelfall hat der Anwender selbst Sorge zu tragen. Es kann keine Haftung übernommen werden.

Fundstelle(n):
NWB IAAAE-64157