Besitzen Sie diesen Inhalt bereits,
melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.
Pflichtteilsreduzierung und -vermeidung
Ausgestaltung des Pflichtteilsrechts und Gestaltungsmöglichkeiten des Erblassers
Das gesetzlich verankerte Pflichtteilsrecht schützt nahe Angehörige davor, im Erbfall leer auszugehen. Nicht selten werden sowohl von Erben als auch von Erblassern diese Schutzvorschriften als Belastung empfunden, weil der Nachlass als Ganzes erhalten bleiben soll, weil die Beziehung zwischen Erblasser und Pflichtteilsberechtigten belastet ist oder weil Gläubiger des Pflichtteilsberechtigten vom Nachlass nicht profitieren sollen. Obwohl im jüngeren rechtspolitischen Schrifttum der gesellschaftspolitische Sinn der Verteilungs- und Versorgungsfunktion sowie der Teilhabe- und Solidaritätsfunktion des Pflichtteilsrechts aufgrund der geänderten Rollenverteilung innerhalb der Familie durchaus bezweifelt worden ist, hat das Gesetz vom zur Änderung des Erb- und Verjährungsrechts die wesentlichen Bestimmungen des Pflichtteilsrechts unangetastet gelassen (vgl. Dutta, Entwicklung des Pflichtteilsrechts in Europa, FamRZ 2011 S. 1829 ff. m. w. N.). Auch in anderen europäischen Ländern, insbesondere wenn ihre Gesetzgebung vom Römischen Recht beeinflusst ist, ist der Pflichtteil Bestandteil des Erbrechts (vgl. Schlitt in: Schlitt/Müller, Handbuch Pflichtteilsrec...