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Der Familienpool
Gesellschafts-, erb- und familienrechtliche Besonderheiten des Gesellschaftsvertrags der Familiengesellschaft
Gelangt eine Familie im Laufe ihrer Geschichte zu Wohlstand, so stellt sich eines Tages die Frage, wie dieses Vermögen organisiert, verwaltet, innerhalb der Familie weitergegeben und vor dem Zugriff Dritter geschützt werden kann. In Deutschland konkurrieren dabei im Wesentlichen zwei Rechtsformen miteinander: Die Stiftung und die vermögensverwaltende Familiengesellschaft, auch Familienpool genannt. Dieser Beitrag hat die Darstellung gesellschaftsvertraglicher Besonderheiten des Familienpools im Blick. Bereits erschienen ist der Beitrag Werners (NWB EV 10/2013 S. 342 NWB CAAAE-45046) zu den insoweit in Betracht kommenden Gesellschaftsformen.
I. Typen von Familiengesellschaften
Der Begriff der Familiengesellschaft ist ein Kunstbegriff, mit dem Gesellschaften beschrieben werden, deren Zweck die Bündelung von Vermögens- oder Unternehmerinteressen von Personen ist, die miteinander verwandt, verheiratet oder verschwägert sind. Mit Schücking (Münch-Hdb. GesR, Band 1, 3. Aufl. 2009, § 4 Rn. 108 ff. für die GbR) können drei Typen von Familiengesellschaften unterschieden werden:
Leistungsgesellschaften,
Vermögensgesellschaften und
Schutz- und Interessengesell...