Arbeitshilfe Dezember 2014

Finanzeinkünfte als die Freistellung von Betriebsstätteneinkünften ausschließende Passiveinkünfte

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Gehören Zinsen im Rahmen von Nebengeschäften zur Absicherung von Wechselkursrisiken als Nebentätigkeit zur sog. „aktiven” Tätigkeit i.S. der Aktivitätsklausel des DBA-Polen? - Unterhielt der Kläger im Streitzeitraum einen Wohnsitz im Inland und unterliegt somit der unbeschränkten Steuerpflicht?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB QAAAE-38752