IFRS-Kommentar

11. Aufl. 2013

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Haufe IFRS-Kommentar, 11. Auflage, Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, u.a. - IFRS-Kommentar Online

§ 29 Zu veräußerndes langfristiges Vermögen und aufgegebene Geschäftsbereiche

Haufe, Dr. Norbert Lüdenbach, Ehrenkirchen (Mai 2019)
Vorbemerkung

Die Kommentierung beruht auf IFRS 5 in der aktuellen Fassung und berücksichtigt alle Änderungen, Ergänzungen und Interpretationen, die bis zum beschlossen wurden. Abweichungen zu früheren Regelungen sowie diskutierte oder schon als Änderungsentwurf vorgelegte zukünftige Regelungen sind unter Rz 65 dargestellt.

1 Zielsetzung, Regelungsinhalt, Begriffe

1.1 Prognoserelevante Abgrenzung fortzuführender gegenüber auslaufenden Aktivitäten

1IFRS 5 enthält besondere Bewertungs- und Ausweisvorschriften für

  • zur Aufgabe vorgesehene, nicht fortgeführte Bereiche (discontinued opera­tions) und

  • zur Veräußerung gehaltenes langfristiges Vermögen (non-current assets held for sale).

Die Sondervorschriften sollen den Bilanzadressaten ermöglichen, die finanzielle Wirkung von Einstellungs- und Veräußerungsplänen zu beurteilen ( IFRS 5.30). Der Separierung aufgegebener von fortzuführenden Bereichen wird Prognoserelevanz zugesprochen ( IFRS 5.BC62). Die Abschlussadressaten sollen zwischen auch zukünftig zu erwartenden und zukünftig nicht mehr gegebenen Aktivitäten unterscheiden können, um dies in ihren Prognosen, Extrapolationen usw. zu berücksichtige...

IFRS-Kommentar

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.