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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 2 K 239/12 EFG 2013 S. 785 Nr. 10

Gesetze: EStG § 35a Abs. 3

Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen

Leitsatz

  1. Zu den Voraussetzungen für die Inanspruchnahme einer Steuerermäßigung nach § 35a Abs. 5 Satz 3 EStG.

  2. Zahlungen im Rahmen eines abgekürzten Zahlungswegs stehen der Gewährung der Steuerermäßigung gemäß § 35a EStG nicht entgegen.

  3. Ein Altenteiler, der empfangene Sachleistungen als wiederkehrende Bezüge versteuert, kann dafür die Steuerermäßigung für Handwerkerleistungen im Haushalt geltend machen, soweit sie auf seinen Haushalt entfallen und in der Person des die Sachleistungen erbringenden Altenteilsverpflichteten alle Voraussetzungen der Steuerermäßigung vorliegen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
DStR 2013 S. 9 Nr. 44
EFG 2013 S. 785 Nr. 10
EStB 2013 S. 309 Nr. 8
GStB 2013 S. 229 Nr. 7
KÖSDI 2013 S. 18483 Nr. 8
StBW 2013 S. 438 Nr. 10
PAAAE-34380

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 16.01.2013 - 2 K 239/12

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