Anforderungen an die Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis
auch ein Kleinunternehmer schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer
Leitsatz
1. Der Rechnungsaussteller schuldet die Umatzsteuer auch dann nach § 14 Abs. 3 UStG 1998/199, wenn die Rechnung nicht alle
Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 UStG 1998/1999 erfüllt.
2. Eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens tritt nicht nur dann ein, wenn eine Rechnung alle Voraussetzungen für den formellen
Vorsteuerabzug erfüllt.
3. Für die Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 reicht es aus, wenn es sich um ein Dokument handelt, das den Rechnungsaussteller,
den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer ausweist.
4. Aussteller einer Rechnung ist nicht nur, wer die betreffende Rechnung eigenhändig erstellt hat, sondern auch derjenige,
dem die Rechnungserstellung in seinem Namen aufgrund einer Anweisung zuzurechnen ist.
5. Ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet der Rechnungsaussteller nach § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 auch als Kleinunternehmer.
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