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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 9 K 1138/11 EFG 2013 S. 815 Nr. 10

Gesetze: UStG 1998/1999 § 2 UStG 1998/1999 § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 § 14 Abs. 4 AO§ 169 Abs. 2 S. 2 AO § 370 Abs. 1 Nr. 2

Anforderungen an die Rechnung bei unberechtigtem Steuerausweis

auch ein Kleinunternehmer schuldet unberechtigt ausgewiesene Umsatzsteuer

Leitsatz

1. Der Rechnungsaussteller schuldet die Umatzsteuer auch dann nach § 14 Abs. 3 UStG 1998/199, wenn die Rechnung nicht alle Voraussetzungen des § 14 Abs. 1 UStG 1998/1999 erfüllt.

2. Eine Gefährdung des Umsatzsteueraufkommens tritt nicht nur dann ein, wenn eine Rechnung alle Voraussetzungen für den formellen Vorsteuerabzug erfüllt.

3. Für die Anwendung des § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 reicht es aus, wenn es sich um ein Dokument handelt, das den Rechnungsaussteller, den (vermeintlichen) Leistungsempfänger, eine Leistungsbeschreibung, sowie das Entgelt und die Umsatzsteuer ausweist.

4. Aussteller einer Rechnung ist nicht nur, wer die betreffende Rechnung eigenhändig erstellt hat, sondern auch derjenige, dem die Rechnungserstellung in seinem Namen aufgrund einer Anweisung zuzurechnen ist.

5. Ausgewiesene Umsatzsteuer schuldet der Rechnungsaussteller nach § 14 Abs. 3 UStG 1998/1999 auch als Kleinunternehmer.

Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. -1 (Unberechtigter Umsatzsteuerausweis bei unvollständiger Rechnung)
DStR 2014 S. 8 Nr. 20
DStRE 2014 S. 681 Nr. 11
EFG 2013 S. 815 Nr. 10
Ubg 2014 S. 458 Nr. 7
JAAAE-34369

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 25.01.2013 - 9 K 1138/11

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