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FG Münster Urteil v. - 4 K 997/12 Kg EFG 2013 S. 709 Nr. 9

Gesetze: EStG § 63EStG § 64 VO (EG) Nr. 987/2009 Art 60 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 67 VO (EG) Nr. 883/2004 Art 68 EStG § 62

Kindergeld:

Familienbetrachtung i.S. des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009 im Rahmen des § 64 Abs. 2 EStG nicht zulässig

Leitsatz

1) Maßgeblich für die Frage, wodurch Ansprüche i.S. des Art. 68 der VO (EG) Nr. 883/2004 ausgelöst werden, ist nicht, was die nationalen Rechtsvorschriften (§§ 62 ff. EStG) als Anspruchsvoraussetzungen bestimmen.

2) Vielmehr kommt es darauf an, aufgrund welchen Tatbestands die berechtigte Person den Rechtsvorschriften des betreffenden Mitgliedstaats nach Art. 11 bis 16 der VO (EG) Nr. 883/2004 unterstellt ist.

3) Anspruchsberechtigt i.S. des § 64 Abs. 2 Satz 1 EStG können nur solche Personen sein, die selbst die Anspruchsvoraussetzungen gemäß § 62 Abs. 1 EStG erfüllen.

4) Die Fiktion eines inländischen Kindergeldanspruchs des im EU-Ausland wohnhaften Berechtigten über die Verfahrensvorschrift des Art. 60 VO (EG) Nr. 987/2009, wonach im Rahmen einer sog. Familienbetrachtung unterstellt werden könne, dass alle Personen einer Familie unter die Rechtsvorschriften des anspruchsgewährenden Mitgliedsstaats fallen und dort wohnen, ist nicht zulässig.

Fundstelle(n):
EFG 2013 S. 709 Nr. 9
EStB 2013 S. 231 Nr. 6
IStR 2013 S. 7 Nr. 15
LAAAE-33032

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FG Münster, Urteil v. 01.02.2013 - 4 K 997/12 Kg

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