Keine Anwendung der Mindestbemessungsgrundlage bei Leistung an einen zwar nahestehenden, aber vorsteuerabzugsberechtigten
Unternehmer
Hineinwachsen einer Untätigkeitsklage in die Zulässigkeit
Leitsatz
1. Die Anwendung der sog. Mindestbemessungsgrundlage ist nur insoweit durch Art. 27 der 6. EG-Richtlinie gedeckt, als sie
der Verhütung von Steuerhinterziehung oder -umgehung dient.
2. Es besteht keine Gefahr der Steuerhinterziehung oder -umgehung, wenn die Leistung an einen zwar nahestehenden, aber vorsteuerabzugsberechtigten
Unternehmer erfolgt.
3. Eine verfrüht erhobene Untätigkeitsklage wächst durch das Ergehen der Einspruchsentscheidung nach Klageerhebung in die
Zulässigkeit hinein.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DB 2013 S. 8 Nr. 34 DStRE 2013 S. 1187 Nr. 19 EFG 2013 S. 402 Nr. 5 KÖSDI 2013 S. 18364 Nr. 5 NWB-Eilnachricht Nr. 8/2013 S. 490 StBW 2013 S. 154 Nr. 4 Ubg 2013 S. 665 Nr. 10 JAAAE-28803
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