Heilbehandlung von Tieren ist keine umsatzsteuerfreie Lohnveredelung
Leitsatz
1. Die Behandlung von Tieren sind sonstige Leistungen, die im Inland steuerbar sind, wenn der Leistende vom Inland aus sein
Unternehmen „tierärztliche Praxis” betreibt.
2. Die steuerbaren sonstigen Leistungen – Operationen als tierärztliche Behandlung – sind nicht gem. § 7 Abs. 1 S. 1 Nr. 2
UStG i. V. m. § 4 Nr. 1 Buchst. a UStG steuerfrei. Denn die Art der von der Klägerin ausgeführten Tätigkeiten ist keine „Bearbeitung”
oder „Verarbeitung” eines Gegenstands i. S. d. § 7 Abs. 1 S. 1 UStG.
Fundstelle(n): EFG 2013 S. 336 Nr. 4 UStB 2013 S. 44 Nr. 2 TAAAE-26043
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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 24.10.2012 - 14 K 3006/11
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