Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
NWB direkt Nr. 46 vom Seite 1192

Die Anrufungsauskunft nach § 42e EStG

Dr. Sascha Martin

[i]Ausführlicher Beitrag s. NWB KAAAE-21163Der VI. Senat des BFH hat in drei Entscheidungen zur Rechtsnatur der Anrufungsauskunft nach § 42e EStG, zu deren Bindungswirkung, zur Korrektur derselben und zum Rechtsschutz bei nicht erteilter Auskunft Stellung genommen und seine bisherige Rechtsauffassung geändert. Er qualifiziert die Anrufungsauskunft nunmehr als einen feststellenden Verwaltungsakt. Der Inhalt der Anrufungsauskunft binde nicht das Wohnsitzfinanzamt bei der Einkommensteuerveranlagung des Arbeitnehmers. [i]BFH, Urteil vom 30. 4. 2009, BStBl 2010 II S. 996; vom 13. 1. 2011 - VI R 62/09 NWB XAAAD-79656; vom 2. 9. 2010, BStBl 2011 II S. 233 Die Vorschrift des § 42e EStG gebe dem Arbeitgeber nicht nur ein Recht auf förmliche Bescheidung seines Antrags; sie berechtige ihn auch, eine ihm erteilte Anrufungsauskunft im Klagewege inhaltlich überprüfen zu lassen. Eine erteilte Anrufungsauskunft könne das Finanzamt jederzeit mit Wirkung für die Zukunft in analoger Anwendung des § 207 AO aufheben. Die Aufhebung sei ebenso ein Verwaltungsakt. Der IX. Senat des BFH hat dagegen in einer Entscheidung zur verbindlichen Auskunft nach § 89 Abs. 2 AO den gerichtlichen Rechtsschutz eingeschränkt und nur eine gerichtliche Schlüssigkeits- und Evidenzkontrolle zugelassen.

Den ausführlichen Beitrag finden Sie in .

Anrufung...

Testen Sie kostenfrei eines der folgenden Produkte, die das Dokument enthalten:

NWB MAX
NWB PLUS
NWB PRO
Wählen Sie das für Ihre Bedürfnisse passende NWB-Paket und testen Sie dieses kostenfrei
Jetzt testen