Arbeitshilfe Oktober 2013

Inländischer Wohnsitz eines Piloten bei von mehreren Piloten und weiteren Personen genutztem Standby-Zimmer im Keller eines Einfamilienhauses

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Unterhält ein im Ausland lebender Pilot einer inländischen Fluggesellschaft in einem sog. „Standby-Zimmer” - welches er zusammen mit zwei weiteren Piloten angemietet hat und das von diesen abwechselnd genutzt wird, um der Forderung des Arbeitgebers nachkommen zu können, den Dienst ausgeruht und pünktlich anzutreten - einen Wohnsitz im Sinne des § 8 AO?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB RAAAE-21178