Einkommensteuer/Kindergeld: Zur Frage der Kindergeldberechtigung eines in Deutschland erwerbstätigen EU-Ausländers für seine
Kinder, die im anderen EU-Mitgliedstaat leben
Leitsatz
Besteht nach den Rechtsvorschriften mehrerer EU-Mitgliedstaaten nur für eine Person ein Anspruch auf Kindergeld, so ist es
nicht möglich, einen Kindergeldanspruch anderer Personen bzw. einen Anspruch auf Abzweigung des Kindergeldes an andere Personen
aufgrund europäischer Vorschriften zu fingieren.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2012 S. 2296 Nr. 24 KAAAE-19709
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Online-Dokument
Finanzgericht Hamburg, Urteil v. 13.08.2012 - 1 K 268/11
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