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Finanzgericht Rheinland-Pfalz Urteil v. - 3 K 1240/10

Gesetze: EStG § 9 Abs. 1 Satz 1

Aufwendungen für Theologiestudium eines Arztes als Werbungskosten?

Leitsatz

Ein Facharzt für Nuklearmedizin kann Aufwendungen für ein Theologiestudium auch dann nicht als Werbungskosten bei seinen Einkünften aus nicht selbstständiger Arbeit geltend machen, wenn er suizidgefährdete Patienten zu behandeln hat, das Studium jedoch keine dafür qualifizierende Inhalte vermittelt.

Fundstelle(n):
DB 2012 S. 15 Nr. 42
DStR 2013 S. 6 Nr. 1
DStRE 2013 S. 264 Nr. 5
NWB-Eilnachricht Nr. 36/2012 S. 2899
TAAAE-16148

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Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 20.06.2012 - 3 K 1240/10

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