Arbeitshilfe Juni 2014

Änderung eines Umsatzsteuerbescheids nach § 174 - Organgesellschaft als Dritte i.S. des § 174 Abs. 5 AO

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1. Kann eine Untätigkeitsklage erhoben werden, wenn das Finanzamt ohne Mitteilung eines Grundes nach fast zwei Jahren immer noch nicht über den Einspruch entschieden hat?

2. Ist ein paralleles Einspruchsverfahren betreffend einer anderen Organgesellschaft eine ausreichende Begründung, wenn in dem Parallelverfahren zwar ähnliche, nicht aber parallel Rechtsfragen entscheidungserheblich waren?

3. Ist die Dritten-Eigenschaft i.S.v. § 174 Abs. 5 AO einer Organgesellschaft dadurch genommen, dass sie als Organgesellschaft mit der Organträgerin in einer umsatzsteuerlichen Organschaft verbunden war?

4. Kann ein die Organgesellschaft betreffender bestandskräftiger Umsatzsteuerbescheid nach § 174 Abs. 5 AO i.V.m. § 174 Abs. 4 AO geändert werden, wenn die Organgesellschaft nicht förmlich zum Verfahren betreffend den fehlerhaften Umsatzsteuerbescheid des Organträgers hinzugezogen bzw. beigeladen worden ist?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

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Fundstelle(n):
NWB MAAAE-14176