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Steuern mobil Nr. 8 vom

Track 19 | Erbschaftsteuer: Exzessive Doppelbesteuerung einer ausländischen Erbschaft

Ein Verfahren zur Doppelbesteuerung einer Erbschaft ist beim BFH anhängig. Eine in Deutschland lebende Frau hatte von ihrer Großtante Kapitalvermögen geerbt, das in Frankreich angelegt war. Das Finanzamt verweigerte die Anrechnung der in Frankreich bereits entrichteten französischen Erbschaftsteuer auf die deutsche Erbschaftsteuer.

Das erste anhängige Verfahren, das wir diesmal ausgewählt haben, betrifft die Doppelbesteuerung einer Erbschaft.

EU-Bürger, die ausländisches Vermögen erben, sehen sich häufig einer Besteuerung durch mehr als einen Mitgliedstaat gegenüber. Ist eine Anrechnung der ausländischen Steuer gemäß § 21 ErbStG nicht möglich, kann es in Extremfällen sogar vorkommen, dass das gesamte grenzübergreifend geerbte Vermögen an die Finanzämter gezahlt werden muss. Die Bürger sind dann gezwungen, die geerbten Vermögenswerte zu verkaufen, um ihre Steuern zahlen zu können. Um dieses Problem anzugehen, hat die EU-Kommission jüngst Lösungen angemahnt für grenzübergreifende Erbschaftsteuerangelegenheiten in der EU. Die Kommission schlägt keine Harmonisierung der Erbschaftsteuer der Mitgliedstaaten vor. Stattdessen empfiehlt sie eine flexiblere Anwend...

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