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FG Berlin-Brandenburg Beschluss v. - 12 V 12204/11 EFG 2012 S. 1352 Nr. 14

Gesetze: EStG 2002 § 49 Abs. 1 Nr. 9, EStG 2002 § 50a Abs. 4 S. 1 Nr. 3, EStG 2002 § 50a Abs. 5 S. 1, EStG 2002 § 50a Abs. 5 S. 5, EStG 2002 § 50a Abs. 5 S. 6 Nr. 1, EStG 2002 § 50d Abs. 2 S. 1, AO § 5, AO § 361, FGO § 69 Abs. 3 S. 1, FGO § 69 Abs. 2 S. 2, FGO § 139 Abs. 3 S. 3, FGO § 102

Lizenzgebühren an beschränkt Steuerpflichtige

Freistellung vom Steuerabzug

Nettolohnvereinbarung

Ermessensfehler bei der Inhaftungnahme des Vergütungsschuldners

behördliches Aussetzungsverfahren als gegenüber dem gerichtlichen Aussetzungsverfahren eigenständiges Verwaltungsverfahren

Leitsatz

1. Voraussetzung für die Abstandnahme des inländischen Vergütungsschuldners vom Steuerabzug von Lizenzgebühren an beschränkt Steuerpflichtige ist das Vorliegen einer Freistellungsbescheinigung. Es reicht nicht aus, dass lediglich die Voraussetzungen für die Erteilung einer Freistellungsbescheinigung vorliegen.

2. Eine Nettolohnvereinbarung kann nicht bereits dann unterstellt werden, wenn sich später herausstellt, dass der Vergütungsschuldner den Steuerabzug nicht vorgenommen hat und deshalb als Haftungsschuldner in Anspruch genommen wird. Erforderlich ist vielmehr eine entsprechende Einigung der Vertragsparteien darüber, dass nur der Nettobetrag ausgezahlt werden soll und der Vergütungsschuldner zusätzlich die anfallenden Steuern zu entrichten hat.

3. Ein Ermessensfehler liegt vor, wenn das FA in der unzutreffenden Annahme, es habe eine Nettolohnvereinbarung vorgelegen, den Vergütungsschuldner in Haftung nimmt, ohne eine – ebenfalls zulässige – Inanspruchnahme des ausländischen Vergütungsgläubigers als Steuerschuldner in Betracht zu ziehen.

4. Das beim FA geführte Aussetzungsverfahren stellt im Verhältnis zu dem beim FG geführten Verfahren auf Aussetzung der Vollziehung gemäß § 69 Abs. 3 FGO kein Vorverfahren i. S. d. § 139 Abs. 3 S. 3 FGO, sondern ein eigenständiges Verwaltungsverfahren dar.

Tatbestand

Fundstelle(n):
DStR 2012 S. 8 Nr. 41
DStRE 2012 S. 1518 Nr. 24
EFG 2012 S. 1352 Nr. 14
StuB-Bilanzreport Nr. 16/2012 S. 645
Ubg 2013 S. 47 Nr. 1
WAAAE-09742

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Nutzungsdauer:
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FG Berlin-Brandenburg, Beschluss v. 04.04.2012 - 12 V 12204/11

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