Freigrenze für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen ist Jahr 2005
Leitsatz
Die Freigrenze von 110 EUR für Zuwendungen des Arbeitgebers bei Betriebsveranstaltungen ist im Jahr 2005 noch als sachgerecht
und angemessen zu beurteilen. Das gilt auch für eine herausragend aufwändige Feier aus Anlass des Geschäftsjubiläums.
Zur Ermittlung der Höhe der auf die einzelnen Arbeitnehmer entfallenden Zuwendungen kommt es auf die Zahl der tatsächlichen
Teilnehmer der Veranstaltung an.
Vergebliche Aufwendungen für den äußeren Rahmen der Veranstaltung, die keinem Arbeitnehmer zu Gute kommen, sind nur bei einer
krassen Abweichung der Zahl der erschienenen Arbeitnehmer von der erwarteten Teilnehmerzahl denkbar.
Die Reisekosten für auswärtig beschäftigte Arbeitnehmer zählen zu dem äußeren Rahmen der Veranstaltung und damit zu den in
die Ermittlung des geldwerten Vorteils einzubeziehenden Gesamtaufwendungen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): FAAAD-85419
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 07.10.2010 - 16 K 1298/09 L
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