Claus Meyer

Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht

22. Aufl. 2011

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61792-8
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-60502-4

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Bilanzierung nach Handels- und Steuerrecht (22. Auflage)

III. Teil: Die Rechnungslegung des Konzerns nach nationalem Recht

A. Begriffe

1 Konzern

3000 Unter einem Konzern wird der Zusammenschluss rechtlich selbstständiger Unternehmen unter einheitlicher Leitung verstanden (vgl. § 18 AktG). Folgende Merkmale sind hervorzuheben:

  • Rechtliche Selbstständigkeit der Konzernunternehmen

    Eine Rechtsform des in- oder ausländischen Rechts, nicht aber eigene Rechtspersönlichkeit muss vorliegen.

  • Einheitliche Leitung

    Tatsächliche Ausübung ist erforderlich, die bloße Möglichkeit genügt nicht. Diese liegt vor, wenn die Geschäftspolitik und sonstige grundsätzliche Fragen aufeinander abgestimmt werden. Äußeres Zeichen für das Vorliegen einer einheitlichen Leitung sind inbes. personelle, kapitalmäßige und/oder vertragsmäßige Verflechtungen, in erster Linie Gewinnabführungsverträge nach § 291 AktG.

Konzerne lassen sich nach bestimmten Unterscheidungsmerkmalen in verschiedene Arten einteilen. Die wichtigsten sind in Tabelle 63 dargestellt.

2 Verbundene Unternehmen

3010 Es ist zwischen verbundenen Unternehmen i. S. d. HGB und des AktG zu unterscheiden. Das HGB (mit Bedeutung für den Einzel- und den Konzernabschluss) versteht unter verbundenen Unternehmen solche, „die als Mutter- oder Tochterunternehmen (§ 2...

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