Arbeitshilfe Dezember 2011

Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG - Mustereinspruch

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Erstattung von Abzugsteuer nach §§ 50, 50a EStG:

Wie ist der Steuersatz auf die Bemessungsgrundlage zu errechnen? - Ist der Grundfreibetrag auch beschränkt Steuerpflichtigen zu gewähren? - Sind Gemeinkosten, hier insbesondere Telefonkosten und Raummiete, zu berücksichtigen? - Ist eine Rückstellung für die Kosten des Rechtsstreits um die Abzugsteuer bei der Bemessung der Abzugsteuer (als Rückstellung) anzusetzen? - Ist der Sonderausgaben-Pauschbetrag nach § 10c EStG in Abzug zu bringen?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB YAAAD-60436