Arbeitshilfe Februar 2011

Unterhaltsleistungen an eine in der Russischen Föderation lebende Mutter als außergewöhnliche Belastungen abziehbar - Mustereinspruch II

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Inwieweit sind Unterhaltsleistungen an die Mutter des Klägers, die in den Streitjahren 2007 und 2008 in St. Petersburg in der Russischen Förderation lebte, als außergewöhnliche Belastungen gemäß § 33a Abs. 1 EStG abziehbar - Maßgeblichkeit der Ländergruppeneinteilung gemäß den BStBl I 2003, 637 i.d.F. vom (BStBl I 2005, 369) und für das Jahr 2008 vom 9. 9. 2008 (BStBl I 2008, 936)?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-54566