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Niedersächsisches Finanzgericht Urteil v. - 4 K 168/08 EFG 2010 S. 1600 Nr. 19

Gesetze: EStG § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a

Kein SA-Abzug für Pflichtbeiträge an die gemeinsamen Ausgleichskassen im Seelotswesen der Seelotsreviere (GAK)

Leitsatz

  1. Beiträge zu Versorgungseinrichtungen für Seelotsen (GAK) sind nicht als SA gemäß § 10 Abs. 1 Nr. 2 EStG abziehbar.

  2. Die GAK ist keine berufsständische Versorgungseinrichtung i. S. des § 10 Abs. 1 Nr. 2 Buchst. a EStG.

Fundstelle(n):
DStRE 2010 S. 1499 Nr. 24
EFG 2010 S. 1600 Nr. 19
HAAAD-45915

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Niedersächsisches Finanzgericht, Urteil v. 31.03.2010 - 4 K 168/08

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