Voraussetzungen des Vorsteuerabzugs eines gemeinnützigen Vereins aus den Herstellungskosten eines Vereinshefts und den Kosten
der Jugendarbeit
Leitsatz
1. Erzielt ein gemeinnütziger Sportverein, der – soweit er Einnahmen aus Werbung, Eintrittsgeldern und Verpachtung erzielt,
unternehmerisch tätig ist – aus der Anzeigenwerbung im Vereinsheft gegenüber den Kosten der Herstellung des Vereinsheftes
einen Gewinn, sind die Vorsteuern aus den Herstellungskosten im vollen Umfang und nicht nur anteilig im Verhältnis der Seitenzahlen
mit Anzeigen zu den Seitenzahlen mit Informationen abzugsfähig.
2. Ein Vorsteuerabzug aus den Kosten der Jugendarbeit scheidet aus, wenn ein direkter und unmittelbarer Zusammenhang mit steuerpflichtigen
Ausgangsumsätzen nicht besteht bzw. die Aufwendungen nicht als Allgemeinkosten Kostenelemente der versteuerten, zum Abzug
berechtigenden Ausgangsumsätze sind.
Tatbestand
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2011 S. 1339 Nr. 21 EFG 2010 S. 1737 Nr. 20 KÖSDI 2010 S. 17233 Nr. 12 UAAAD-45244
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