Aufwendungen für
Betriebsausflüge als unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer
Leitsatz
Für die Frage, wann bei einer
Betriebsveranstaltung die Befriedigung des privaten Bedarfs von betrieblichen
Zwecken überlagert wird, ist die Rechtsprechung des BFH zur
lohnsteuerrechtlichen Behandlung von Betriebsveranstaltungen heranzuziehen.
Danach waren Aufwendungen in Höhe von 200,-- bis 250,-- EUR pro
Mitarbeiter nicht im überwiegenden Arbeitgeberinteresse, sondern stellten
umsatzsteuerpflichtige unentgeltliche Wertabgaben an Arbeitnehmer dar.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): EFG 2010 S. 1827 Nr. 21 EAAAD-45044
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Finanzgericht Münster, Urteil v. 06.05.2010 - 5 K 3950/07 U
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