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Das neue Vorsteuer-Vergütungsverfahren ab dem 1. 1. 2010
Mehrwertsteuerpaket
Unternehmer erhalten oftmals Rechnungen, in denen ausländische Umsatzsteuer ausgewiesen ist, z. B. Reisekosten der Mitarbeiter. Grundsätzlich besteht die Möglichkeit, im jeweiligen Land die Erstattung der in Rechnung gestellten Umsatzsteuer zu beantragen. Sofern der Unternehmer dort nicht selbst umsatzsteuerlich erfasst ist, ist dafür ein besonderes Verfahren durchzuführen, das sog. Vorsteuer-Vergütungsverfahren.
Im Rahmen des sog. Mehrwertsteuerpakets wurde zum – neben den Ortsbestimmungen bei sonstigen Leistungen – auch das Verfahren zur Vorsteuervergütung innerhalb der EU grundlegend geändert. [i]BMF vom 3. 12. 2009, NWB VAAAD-33331Die deutsche Finanzverwaltung hat zu den Neuerungen ein ausführliches BMF-Schreiben veröffentlicht .
Der folgende Beitrag stellt die allgemeinen Grundlagen des Vorsteuer-Vergütungsverfahrens aus deutscher Sicht sowie die wesentlichen Neuerungen für Unternehmer in der EU dar. Diese sind erstmals für Anträge zu beachten, die einen Vergütungszeitraum bis Dezember 2009 umfassen. Insbesondere wurde die Frist um drei Monate verlängert und endet nun am 30. 9. des auf den Vergütungszeitraum folgenden Jahres. [i]Hackmayer/Zeidler, MwSt-Paket und Auswirkungen auf die Buchführung, BBK 19/2009 S. 943, NWB HAAAD-29057Daneben...