Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

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Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

§ 17 Dokumentenpauschale

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

Erläuterungen

I. Bedeutung der Vorschrift

1 Die Regelung der Dokumentenpauschale wurde mit Wirkung zum 1. 1. 2007 fast vollständig an die entsprechende Regelung in VV-Nr. 7000 RVG angepasst. Unter Schreibauslagen versteht die StBGebV Auslagen für zusätzlich gefertigte Abschriften und Ablichtungen. Der normale Schriftverkehr und das Ausfüllen von Formularen wird also nicht gesondert abgerechnet. Auch die Kosten für Bilanzmappen gehören zu den allgemeinen Geschäftskosten nach § 3 Abs. 2 StBGebV. Die Art und Weise der Herstellung der Ablichtung ist unerheblich. Es kommt also nicht darauf an, ob es sich um z. B. eine Fotokopie oder einen Computerausdruck handelt. § 17 Abs. 1 a. E. StBGebV stellt klar, dass eine Übermittlung per Telefax der Herstellung einer Ablichtung gleich kommt. Das bloße Faxen eines Originals stellt also eine Ablichtung im Sinne der Vorschrift dar.

2 Zu den erstattungsfähigen Auslagen im Sinne der StBGebV gehören nur die zusätzlich gefertigten Abschriften und Ablichtungen, und zwar auch dann nur, wenn sie im Auftrag oder im Einverständnis mit dem Auftraggeber gefertigt werden. Die Kosten für die üblicherweise bei d...

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