Rudolf Charlier, Jürgen F. Berners

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

2. Aufl. 2008

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61111-7
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51362-6

Besitzen Sie diesen Inhalt bereits, melden Sie sich an.
oder schalten Sie Ihr Produkt zur digitalen Nutzung frei.

Dokumentvorschau
Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners - Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung Online

Von Dipl.-Volkswirt Steuerberater Rudolf Charlier und , Rechtsanwalt Fachanwalt für Steuerrecht Jürgen F. Berners (Mai 2010)

D. Streitwert-ABC

I. Allgemeines

1 Die Honorierung des Beraters wie auch die Gerichtskosten hängen vom Streitwert ab. Der Streitwert ergibt sich häufig aus dem Antrag, wenn er eine bezifferte Geldleistung formuliert. In diesen Fällen richtet sich der Streitwert nach der Höhe der Geldleistung, § 52 Abs. 1 GKG. Es kann auch vorkommen, dass das Anliegen des Mandanten sich erst aus der Differenz zwischen dem festgesetzten und dem beantragten Betrag ergibt. In einem solchen Fall ist der Streitwert aus der Differenz zu entnehmen.

2 Nebenforderungen oder Steuerabzüge bleiben außer Betracht, es sei denn es wird auch über Grund und Höhe dieser Beträge gestritten. Folgewirkungen auf andere Steuerarten und Zuschläge, die nicht streitbefangen sind, die sich aber ändern würden, wenn der Rechtsbehelf Erfolg hat, werden bei der Höhe des Streitwertes nicht beachtet. Dazu zählen Auswirkungen der Einkommensteuer auf die Gewerbesteuer oder die Verzinsung. Aufgrund der Abschnittsbesteuerung bleiben Auswirkungen auf Folgejahre unberücksichtigt. Dazu zählen u. a. festgesetzte Kirchensteuer oder Solidaritätszuschlag. Wird die ersatzlose Aufhebung eines Bescheides beantragt, entsp...

Praxiskommentar Steuerberatergebührenverordnung

Für dieses Werk haben wir eine Folgeauflage für Sie.