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FG Baden-Württemberg Urteil v. - 10 K 206/07 EFG 2010 S. 486 Nr. 6

Gesetze: EStG § 22 Nr. 3, EStG § 20 Abs. 1 Nr. 7, AO § 39 Abs. 2

Einnahmen aus der entgeltlichen Nutzungsüberlassung von Containern (Leasing) als sonstige Einkünfte

Leitsatz

1. Einnahmen des Leasinggebers aus der Vermietung von Containern sind sonstige Einkünfte i. S. d. § 22 Nr. 3 EStG und keine Einkünfte aus Kapitalvermögen, wenn die Mietzeit kürzer als die Nutzungsdauer ist, die während der Nutzungszeit zu zahlenden Raten geringer als die Aufwendungen des Leasinggebers sind und der Leasingnehmer weder ein Ankaufsrecht noch sonst die Möglichkeit der Nutzung der Wertsteigerung hat, so dass er den Leasinggeber nicht dauerhaft vom Eigentum an den Containern ausschließen kann.

2. Etwas anderes gilt auch dann nicht, wenn der Leasinggeber im Falle Kündigung keinen Anspruch auf Rückgabe der zu Eigentum erworbenen Container, sondern lediglich auf Herausgabe eines bau- und typengleichen Containers mittlerer Art und Güte gleichen Herstellungsdatums hat.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
EFG 2010 S. 486 Nr. 6
KÖSDI 2010 S. 16946 Nr. 5
SAAAD-35367

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FG Baden-Württemberg, Urteil v. 23.11.2009 - 10 K 206/07

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