Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar

3. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-55981-5
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-51683-2

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Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, u.a. - Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz, Bewertungsgesetz - Kommentar Online

§ 165 Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert

Hermann-Ulrich Viskorf, Wolfgang Knobel, Stephan Schuck, Gerda Hofmann, Christoph Philipp, Andreas Richter, Stephan Viskorf, Eckhard Wälzholz, Steffen Wiegand (November 2009)

Hinweis: Abschnitt 31 AEBewLuF.

I. Allgemeines (§ 165 BewG)

1Die Vorschrift regelt den Ansatz der Bewertungsergebnisse für den Wirtschaftsteil und sieht eine Öffnungsklausel für den Wirtschaftsteil des land- und forstwirtschaftlichen Vermögens vor.

II. Bewertung des Wirtschaftsteils mit dem Fortführungswert (§ 165 Abs. 1 und 2 BewG)

2Der Wert des Wirtschaftsteils wird als Fortführungswert im Ertragswertverfahren ermittelt. Hierzu werden die in § 160 Abs. 2 BewG genannten Bestandteile des Wirt schaftsteils im Rahmen des Reingewinnverfahrens mit ihrem jeweiligen Wirtschaftswert nach § 163 BewG gesondert bewertet. Die Summe der Wirtschaftswerte der einzelnen Nutzungen, der Nebenbetriebe und sonstigen Wirtschaftsgüter bildet grundsätzlich den Wert des Wirtschaftsteils (Regelverfahren, vgl. auch Abschn. 31 Abs. 1 AEBewLuF). Liegt nur eine Nutzung vor, so stellt deren Wirtschaftswert zugleich den Wert des Wirtschaftsteils dar.

3Nach § 162 Abs. 1 BewG darf bei der Bewertung des Wirtschaftsteils der Mindestwert i. S. d. § 164 Abs. 1 – 6 BewG nicht unterschritten werden. Die Vorschrift des § 165 Abs. 2 BewG trägt letztlich dieser gesetzlichen Anordnung beim Bewertungsergebnis Rechnung. Danach darf der Wert des Wirtschaftsteils nicht geringer sein als der nach § 164 BewG ermittelte Mindestwert (vg...

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