Arbeitshilfe Oktober 2016

Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG auf in der Türkei erzielte Einkünfte - Mustereinspruch

Bitte beachten Sie: Seit der Veröffentlichung dieses Dokuments hat sich der Rechts- oder Wissensstand geändert. Daher finden Sie dieses Dokument nur noch über bestehende Verlinkungen oder die NWB DokID.

Stellt die Anwendung des § 50d Abs. 8 EStG auf in der Türkei erzielte Einkünfte einen Verstoß gegen das Völkerrecht oder den Gleichheitssatz dar?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

Datei öffnen

Fundstelle(n):
NWB XAAAD-31596