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FG Köln Urteil v. - 7 K 3999/08 EFG 2009 S. 1712 Nr. 21

Gesetze: AO § 173 Abs 1 Nr 2 S 2, AO § 164, AO § 173 Abs 1 Nr 2 S 1

Verfahren:

Änderung wegen neuer Tatsachen nach Schätzungsbescheid

Leitsatz

1) Grobes Verschulden i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 AO liegt vor, wenn der Steuerpflichtige seiner Erklärungspflicht nicht nachkommt und dadurch den Erlass eines Schätzungsbescheides veranlasst.

1) Ein unmittelbarer oder mittelbarer Zusammenhang i.S.d. § 173 Abs. 1 Nr. 2 Satz 2 AO besteht nicht zwischen den zu einer Steuererhöhung führenden Einkünften aus Gewerbebetrieb und den zu einer Steuerminderung führenden Einkünften aus Vermietung und Verpachtung.

3) Das Finanzamt ist nicht verpflichtet, einen Schätzungsbescheid unter dem Vorbehalt der Nachprüfung zu erlassen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:


Fundstelle(n):
AO-StB 2009 S. 355 Nr. 12
EFG 2009 S. 1712 Nr. 21
SAAAD-28894

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FG Köln, Urteil v. 10.06.2009 - 7 K 3999/08

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