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Steuern mobil Nr. 9 vom

Track 27 | Kindergeld-Grenzbetrag: Abzug von Krankenversicherungsbeiträgen?

Beiträge des Kindes zu einer freiwilligen gesetzlichen Kranken- und Pflegeversicherung sowie unvermeidbare Beiträge für eine private Kranken- und Pflegeversicherung senken die Einkünfte und Bezüge eines Kindes. Nach dem Urteil des FG Münster gilt dies auch dann, wenn das Kind im Rahmen einer Familienversicherung mitversichert ist.

Zum Abschluss dieser Hör-CD noch eine erfreuliche Entscheidung des Finanzgerichts Münster zum Kindergeld-Grenzbetrag. Das gibt uns auch Gelegenheit, kurz auf die Anhebung ab 2010 hinzuweisen.

Die Erhöhung der Kindergeld-Grenze ab 2010 ist – wie die anderen Neuerungen, die wir in diesem Monat ausführlich besprochen haben – im „Bürgerentlastungsgesetz Krankenversicherung” geregelt. Kindergeld und alle kindbedingten Steuervergünstigungen werden ab 2010 bei volljährigen Kindern nur gewährt, wenn die Einkünfte und Bezüge des Kindes jährlich einen Betrag von 8.004 € nicht übersteigen. Bis einschließlich 2009 liegt die Grenze bei 7.680 €. Der Grenzbetrag wurde also um 324 € angehoben. Gleiches gilt übrigens auch für Unterhaltsleistungen an unterhaltsberechtigte Angehörige. Ein Abzug als außergewöhnliche Belastu...

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