Arbeitshilfe Oktober 2010

Eintages-Geschäftsreisen in Drittstaaten, Rückreisetag von mehrtägigen Geschäftsreisen in Drittstaaten und Dienstreise in Ansässigkeitsstaat keine Nichtrückkehrtage - Mustereinspruch

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Ist bei mehrtägigen Dienstreisen in Drittstaaten der Tag, an dem der Arbeitnehmer zurückgekehrt ist, als Nichtrückkehrtag im Sinne von Art. 15a Abs. 2 Satz 2 DBA Schweiz 1971/1989 zu bewerten?

Beim BFH ist ein Verfahren wegen dieser Rechtsfrage anhängig ().

Für einen Einspruch wird folgendes Muster empfohlen.

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Fundstelle(n):
NWB DAAAD-26783