Jahresabschluss kompakt

1. Aufl. 2009

ISBN der Online-Version: 978-3-482-61691-4
ISBN der gedruckten Version: 978-3-482-59421-2

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Jahresabschluss kompakt (1. Auflage)

S. 23623. Kapitel: Offenlegung von Jahresabschlüssen nach EHUG

23.1 Die neue Rechtssituation ab 2007

[i]Offenlegungspflicht auch für kleine und mittlere GesellschaftenDer Bundesrat hat am dem Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister sowie das Unternehmensregister (EHUG) zugestimmt, das planmäßig zum in Kraft getreten ist. Für die Regelfälle (Kalenderjahr = Wirtschaftsjahr) mussten danach bereits die Jahresabschlüsse 2006 innerhalb der zwölfmonatigen Offenlegungsfrist beim EHUG eingereicht werden. Die Folge: Die bis dahin von der Praxis weitgehend ignorierte Offenlegungspflicht des Jahresabschlusses wird nunmehr verschärft durch das Bundesamt für Justiz überwacht. Da mit der Offenlegung gerade bei kleineren bis mittelgroßen Gesellschaften möglicherweise erhebliche Nachteile verbunden sind, stellt sich die Frage, welche Vermeidungsstrategien in Frage kommen können. Denn: Während früher für die kleinen und mittleren Unternehmen eine sog. Hinterlegungsbekanntmachung im Bundesanzeiger genügte und nur die großen Gesellschaften ihren Abschluss im Bundesanzeiger veröffentlichen mussten, sind seit alle Jahresabschlüsse im Internet frei zugänglich.

[i]Ordnungsgeld bei Verletzung der OffenlegungspflichtWird die Offenlegungspflicht ignoriert, leitet das Bundesamt der Justiz zukünftig ein Ordnungsgeldverfahren

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