Steuerkompendium
11. Aufl. 2009
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Siebenter Teil: Erbschaftsteuer
A. Allgemeiner Überblick
I. Gegenstand der Erbschaftsteuer
1 Gegenstand der Erbschaftsteuer (ErbSt) ist nicht nur der Erwerb von Todes wegen, sondern auch der unentgeltliche Übergang von Vermögenswerten auf eine andere Rechtspersönlichkeit. Durch die Beteiligung des Staates am Nachlass über die Erbschaftsteuer greift das Erbschaftsteuergesetz in erheblichem Umfang in das Erbrecht ein. Es steht damit in Kollision zu Art. 14 GG, wonach das private Eigentum und das Erbrecht gewährleistet sind. Die ErbSt und die Besteuerung der sonstigen unentgeltlichen Vermögensübergänge dürfen daher keine konfiskatorische Wirkung haben. Der Rechtsfrage, ob das Erbschaft- und Schenkungsteuergesetz wegen Verletzung des sog. Halbteilungsgrundsatzes gegen das Grundrecht auf Eigentum verstößt, kommt weder grundsätzliche Bedeutung zu noch erfordert sie eine Entscheidung des BFH zur Fortbildung des Rechts ( BFH/NV 2006 S. 1301). Der ErbSt unterliegen gem. § 1 ErbStG
der Erwerb von Todes wegen,
die Schenkungen unter Lebenden,
die Zweckzuwendungen,
das Vermögen einer Stiftung im Zeitabstand von je 30 Jahren.
Die Er...