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Lebenspartnerschaft im Steuerrecht
Darstellung der Rechtslage, insbesondere im Erbschaft- und Schenkungsteuerrecht
[i]Eisele, NWB Brennpunkt: Erbschaftsteuerreform 2009, NWB Verlag, Herne 2009. ISBN: 978-3-482-58641-5Das zum in Kraft getretene Lebenspartnerschaftsgesetz (LPartG) hat die Grundlagen für die zivilrechtliche Gleichstellung von Ehe und eingetragener Lebenspartnerschaft geschaffen. Diese Gleichstellung wurde im Steuerrecht bisher jedoch nicht nachvollzogen. Durch das Erbschaftsteuerreformgesetz erfolgt eine weitgehende erbschaft- und schenkungsteuerliche Annäherung des Partners einer eingetragenen Lebenspartnerschaft an die durch Eheschließung begründete Lebensgemeinschaft.
I. Zivilrechtliche Grundlagen
[i]Zugewinngemeinschaft ist gesetzlicher GüterstandGesetzlicher Güterstand ist nach § 6 Satz 1 LPartG die Zugewinngemeinschaft, die den gleichen Regelungen folgt wie die eheliche Zugewinngemeinschaft i. S. des BGB. Durch den Lebenspartnerschaftsvertrag können die güterrechtlichen Verhältnisse auch anderweitig geregelt werden (§ 7 LPartG i. V. mit §§ 1409 bis 1563 BGB). Damit stehen Gütertrennung und Gütergemeinschaft auch den Lebenspartnern offen.
[i]Erbrecht folgt dem Erbrecht für EhegattenDas Erbrecht wird in § 10 LPartG geregelt. Danach folgt das Erbrecht der Lebenspartnerschaft im Wesentlichen dem Erbrecht der Ehe i. S. des BGB. Die gesetzlichen Erb- und Pflichtteilsquoten bestimmen sich nach den gleichen Regeln. Gemeinschaftliche Testamente – und damit auch das „Berliner-Testament” – sind möglich.