Zur verbilligten Überlassung von Aktien des Arbeitgebers an den Arbeitnehmer
Leitsatz
Die Ableitung des Wertes von Aktien aus – aus Sicht bei Aktienüberlassung –
zurück liegenden Verkäufen setzt voraus, dass diese weniger als ein Jahr zuvor und im Rahmen desgewöhnlichen Geschäftsverkehrs stattgefunden
haben. Ist dies nicht der Fall, so kann der Wert auch aus zeitnah
nach der Überlassung erfolgten Veräußerungen abgeleitet werden, wenn der Kaufpreis nach den Gesamtumständen des Einzelfalles
bereits z.Zt. der Aktienüberlassung feststand.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): DStRE 2009 S. 1494 Nr. 24 EFG 2009 S. 248 Nr. 4 EStB 2009 S. 141 Nr. 4 IAAAD-02152
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Online-Dokument
Finanzgericht Rheinland-Pfalz, Urteil v. 09.05.2007 - 2 K 1372/05
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