Bundesministerium der Finanzen - IV C 6 -S 2144/07/10001 BStBl 2008 I S. 957

Betrieblicher Schuldzinsenabzug nach § 4 Abs. 4a EStG; Gesellschafterbezogene Ermittlung der Überentnahmen

Bezug: (BStBl 2008 I S. 588)

Nach dem (BStBl 2008 II S. 420) sind die Überentnahmen bei der Schuldzinsenhinzurechnung nach § 4 Abs. 4a EStG gesellschafterbezogen zu ermitteln. Die Finanzverwaltung hat die Überentnahmen bisher gesellschaftsbezogen ermittelt, sich der Rechtsprechung des BFH aber mit einer Übergangsregelung angeschlossen. Die gesellschaftsbezogene Ermittlung ist bei gemeinsamen Antrag der Mitunternehmer noch für die Wirtschafjahre anzuwenden, die vor dem begonnen haben ( BStBl 2008 I S. 588).

Im Einvernehmen mit den obersten Finanzbehörden der Länder wird es nicht beanstandet, wenn der Saldo an Über- oder Unterentnahmen des Wirtschaftsjahres, für das letztmals die gesellschaftsbezogene Ermittlung nach der bisherigen Verwaltungsauffassung erfolgte, nach dem Gewinnverteilungsschlüssel der Mitunternehmerschaft den einzelnen Mitunternehmern zugerechnet wird. Auf eine Rückrechnung nach der gesellschafterbezogenen Ermittlungsmethode bis zur Gründung der Mitunternehmerschaft/Einführung der Vorschrift wird in diesen Fällen aus Vereinfachungsgründen verzichtet. Voraussetzung dafür ist ein übereinstimmender Antrag der Mitunternehmer.

Bundesministerium der Finanzen v. - IV C 6 -S 2144/07/10001


Fundstelle(n):
BStBl 2008 I Seite 957
DB 2008 S. 2512 Nr. 46
DStR 2008 S. 2265 Nr. 47
EStB 2009 S. 21 Nr. 1
FR 2008 S. 1127 Nr. 23
SJ 2008 S. 32 Nr. 25
StB 2008 S. 436 Nr. 12
StBW 2008 S. 7 Nr. 23
WPg 2008 S. 1130 Nr. 23
PAAAC-95733