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Nachweispflichten bei grenzüberschreitenden Lieferungen
Deutliche Lockerung durch BFH-Rechtsprechung
In seiner Folgeentscheidung zum EuGH-Urteil „Albert Collée” hat der BFH in einem bahnbrechenden Urteil v. - V R 59/03 seine Rechtsprechung zu den Nachweispflichten bei innergemeinschaftlichen Lieferungen grundlegend geändert. So hat der BFH entschieden, dass die Nachweispflichten des Lieferers keine materiellen Voraussetzungen für die Befreiung als innergemeinschaftliche Lieferung mehr sind. Wenn trotz der Nichterfüllung der formellen Nachweispflichten aufgrund der objektiven Beweislage feststeht, dass die materiellen Voraussetzungen einer steuerfreien innergemeinschaftlichen Lieferung vorliegen, ist die Steuerbefreiung zu gewähren, auch wenn der Lieferer die erforderlichen Nachweise nicht entsprechend §§ 17a, 17c UStDV erbracht hat. Besonders „spektakulär” an dem Urteil ist, dass der BFH die Erweiterung dieser liberalen Lösung auf den Belegnachweis erweitert hat, obwohl das Ausgangsverfahren auf den Buchnachweis beschränkt war.
I. Der Fall „Albert Collée”
Im Frühjahr 1994 hatte ein belgischer Autohändler bei einem deutschen Autohändler 20 Pkw bestellt. Da der deutsche Autohändler nur für Verkäufe an Abnehmer aus seinem Vertragsgebiet einen Provisionsanspruch vom Hersteller der verkauft...