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Finanzgericht Düsseldorf Urteil v. - 18 K 4670/06 H (L)

Gesetze: EStG § 40b Abs. 2 Satz 1, EStG § 40b Abs. 2 Satz 2, EStG § 42d

Anwendbarkeit der Pauschalierungsregelung für Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung

Leitsatz

  1. Beiträge zu neben der Einbeziehung in eine Gruppendirektversicherung gewährten Einzelversicherungen, die aus Gruppenversicherungsverträgen bei vorherigen Arbeitgebern resultieren, nehmen nicht an der Durchschnittsberechnung gemäß § 40b Abs. 2 S. 2 EStG teil.

  2. Grundlage für die Berechnung eines fiktiven Lohns gemäß § 40b Abs. 2 S. 2 EStG sind ausschließlich die Beiträge zu einer gemeinsamen Versicherung.

  3. Die den Grenzbetrag des § 40b Abs. 2 Satz 1 EStG übersteigenden Beiträge für die betroffenen Arbeitnehmer sind daher dem normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:

Fundstelle(n):
XAAAC-77958

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Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.01.2008 - 18 K 4670/06 H (L)

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