Anwendbarkeit der Pauschalierungsregelung für Beiträge zu einer Direktversicherung in Gestalt einer Einzelversicherung
Leitsatz
Beiträge zu neben der Einbeziehung in eine Gruppendirektversicherung gewährten Einzelversicherungen, die aus Gruppenversicherungsverträgen
bei vorherigen Arbeitgebern resultieren, nehmen nicht an der Durchschnittsberechnung gemäß § 40b Abs. 2 S. 2 EStG teil.
Grundlage für die Berechnung eines fiktiven Lohns gemäß § 40b Abs. 2 S. 2 EStG sind ausschließlich die Beiträge zu einer
gemeinsamen Versicherung.
Die den Grenzbetrag des § 40b Abs. 2 Satz 1 EStG übersteigenden Beiträge für die betroffenen Arbeitnehmer sind daher dem
normalen Lohnsteuerabzug zu unterwerfen.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): XAAAC-77958
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Online-Dokument
Finanzgericht Düsseldorf, Urteil v. 18.01.2008 - 18 K 4670/06 H (L)
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