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FG Köln Urteil v. - 13 K 2806/04 EFG 2007 S. 1411 Nr. 18

Gesetze: EStG § 6 Abs 1 Nr 2, EStG § 6a Abs 4, EStG § 4 Abs 1 S 1

Bilanzsteuerrecht

Aktivierung von Rückdeckungsansprüchen aus Pensionsverpflichtungen; Passivierung von Pensionsverpflichtungen; Nachholverbot

Leitsatz

1.) Bislang nicht aktivierte Rückdeckungsansprüche für Pensionsverpflichtungen sind nach dem Grundsatz des formellen Bilanzzusammenhangs in der ersten noch änderbaren Schlussbilanz als selbständiges Wirtschaftsgut (Forderung) gewinnwirksam zu erfassen. Dem hierdurch ausgelösten Steueranspruch steht die fehlende Beanstandung im Veranlagungsverfahren nicht entgegen.

2.) Das Nachholverbot nach § 6a Abs. 4 S. 1 EStG greift auch bei rechtsirrtümlicher Verkennung der Passivierungspflicht nach § 6a EStG ein. Die Vorschrift geht dabei als Sondernorm den allgemeinen Regeln zur Bilanzberichtigung vor.

3.) Die Ausnahmetatbestände des § 6a Abs. 4 S. 2 ff. sind abschließend.

Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:



Fundstelle(n):
BBK-KN Nr. 143/2007 (Nachholverbot bei Pensionsrückstellungen, aber Aktivierung des Rückdeckungsanspruchs)
BBK-Kurznachricht Nr. 15/2007 S. 798
DStRE 2007 S. 1537 Nr. 24
DStZ 2007 S. 436 Nr. 14
EFG 2007 S. 1411 Nr. 18
EStB 2008 S. 27 Nr. 1
NWB-Eilnachricht Nr. 29/2007 S. 2457
StuB-Bilanzreport Nr. 1/2008 S. 34
PAAAC-48341

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FG Köln, Urteil v. 21.03.2007 - 13 K 2806/04

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