Abgrenzung zwischen Betriebsstätte und häuslichem Arbeitszimmer
Leitsatz
1. Die Einbindung beruflich genutzter Räume in die Sphäre der Privatwohnung steht der Qualifizierung der Räume als „Betriebsstätte”
auch dann entgegen, wenn für einen nebenberuflich tätigen Rechtsanwalt eine Kanzleipflicht nach der Bundesrechtsanwaltsordnung
besteht (hier: Annahme der Einbindung wegen Erreichbarkeit von Schlafzimmer und Bad nur nach Durchquerung der Kanzleiräume).
2. Der Mietvertrag über die freiberufliche Nutzung von Räumen eines im Miteigentum von Ehegatten stehenden Einfamilienhauses
durch einen der Ehegatten ist steuerrechtlich nicht anzuerkennen, wenn die Räume wegen der engen Verzahnung mit dem Privatbereich
nicht an einen fremden Dritten vermietet worden wären.
Auf diese Entscheidung wird Bezug genommen in folgenden Gerichtsentscheidungen:
Fundstelle(n): NAAAC-39154
Preis: €5,00
Nutzungsdauer: 30 Tage
Online-Dokument
FG des Saarlandes, Beschluss v. 24.10.2006 - 1 V 188/06
Ihre Datenbank verwendet ausschließlich funktionale Cookies,
die technisch zwingend notwendig sind, um den vollen Funktionsumfang unseres Datenbank-Angebotes sicherzustellen.
Weitere Cookies, insbesondere für Werbezwecke oder zur Profilerstellung, werden nicht eingesetzt.